Allgemeine Geschäfts- und Projektbedingungen (AGB) 2.0
Stand: 22.04.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Projektbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Leistungen von Systempilot gegenüber dem Auftraggeber.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Angebote von Systempilot sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.
Darüber hinausgehende Leistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden und können gesondert verrechnet werden.
3. Leistungscharakter
Die Leistungen von Systempilot werden als Dienstleistungen erbracht.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere im Hinblick auf Umsatz, Bestandsreduktion, Lieferfähigkeit oder sonstige betriebswirtschaftliche Kennzahlen, wird nicht geschuldet.
4. Projektabwicklung
Systempilot erbringt die Leistungen auf Basis eines iterativen Vorgehens.
Anpassungen, Feinjustierungen und Optimierungen im Projektverlauf sind üblich und stellen keinen Mangel dar.
5. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien.
Systempilot ist berechtigt, daraus entstehende Mehraufwände gesondert zu verrechnen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Bereitstellung vollständiger und korrekter Daten
- Benennung kompetenter Ansprechpartner
- Zeitnahe Rückmeldungen und Entscheidungen
- Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher interner und externer Ansprechpartner (z. B. ERP-Partner)
7. Termine und Fristen
Angegebene Termine und Zeitpläne sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund von:
führen zu einer entsprechenden Anpassung der Projektlaufzeit.
- fehlender Mitwirkung des Auftraggebers
- Datenproblemen
- Einschränkungen von Drittsystemen
8. Abnahme
Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung ausdrücklich bestätigt oder
- die Leistung produktiv genutzt wird oder
- innerhalb von 7 Tagen kein wesentlicher Mangel gemeldet wird
9. Projektunterbrechung
Unterbrechungen des Projekts durch den Auftraggeber von mehr als 14 Tagen berechtigen Systempilot:
- zur Anpassung des Projektplans
- zur Neupriorisierung von Ressourcen
- zur gesonderten Verrechnung von Wiederanlaufaufwänden
10. Kommunikation
Die Projektkommunikation erfolgt über die vereinbarten Kanäle.
Informelle Abstimmungen oder mündliche Zusagen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11. Dokumentation
Systempilot stellt eine projektbezogene Dokumentation im üblichen Umfang bereit.
Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Dokumentation besteht nicht.
12. Datenqualität und Dritt-Systeme
Systempilot ist nicht verantwortlich für:
Systempilot setzt im Rahmen der Leistungserbringung Softwarelösungen und Dienste Dritter ein. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsweise und Weiterentwicklung übernimmt Systempilot keine Verantwortung.
- fehlerhafte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Daten
- Einschränkungen oder Fehlfunktionen von Drittsystemen (insbesondere ERP-Systeme oder Schnittstellen, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt)
- daraus resultierende Verzögerungen oder Fehlinterpretationen
13. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils vereinbarten Vergütungsmodelle.
Bei Abrechnung nach Aufwand gelten kommunizierte Aufwandsschätzungen als vom Auftraggeber genehmigt, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Systempilot ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu übermitteln.
Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich einzubringen. Danach gelten Rechnungen als genehmigt. Einwände aufgrund offensichtlicher Fehler können innerhalb von 60 Tagen geltend gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ein Pauschalbetrag von 40 € je Verstoß gemäß § 458 UGB.
Systempilot ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen auszusetzen oder nur gegen Vorauszahlung fortzuführen.
Systempilot ist berechtigt, vor Projektstart eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund behaupteter Mängel zurückzuhalten.
14. Projektstart und Verzögerung
Erfolgt der Projektstart nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beauftragung aus Gründen, die im Einflussbereich des Auftraggebers liegen, ist Systempilot berechtigt, eine angemessene Teilvergütung zu verrechnen.
15. Reisekosten
Reisekosten werden vom Auftraggeber ersetzt, sofern diese für die Leistungserbringung erforderlich sind und vorab abgestimmt wurden.
Erstattet werden insbesondere:
Reisezeiten werden mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes verrechnet.
- Bahnfahrten 1. Klasse
- Flüge (Economy Class)
- Mietwagen der Mittelklasse oder Kilometergeld von EUR 0,50 pro Kilometer
- Übernachtungskosten bis zu einem 4-Sterne-Hotel
- Taxifahrten im Zusammenhang mit der Reise
- Verpflegungsaufwendungen bis zu EUR 50 pro Person und Tag
- Gesetzlich erforderliche Reiseauflagen
16. Haftung
Systempilot haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Systempilot nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden je Schadensfall.
Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die im Rahmen des jeweiligen Projekts insgesamt gezahlte Vergütung, maximal jedoch die in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Vergütung.
Systempilot haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, insbesondere nicht für Umsatzausfälle, Produktionsausfälle, entgangene Deckungsbeiträge oder sonstige wirtschaftliche Folgewirkungen.
Systempilot haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte oder unvollständige Daten des Auftraggebers oder auf Einschränkungen oder Fehlfunktionen von Drittsystemen zurückzuführen sind oder mit diesen im Zusammenhang stehen.
Systempilot haftet nicht für die Eignung der eingesetzten Software für die Zwecke des Auftraggebers.
Systempilot haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Basis von Analysen, Empfehlungen oder Systemkonfigurationen getroffen werden.
Die Verantwortung für die operative Nutzung sowie daraus resultierende Geschäftsentscheidungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadensersatzansprüche verfallen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls jedoch nach drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
17. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Dienstleistungen.
Eine Gewährleistung für:
oder sonstige wirtschaftliche oder betriebliche Erwartungen besteht nicht.
- wirtschaftliche Ergebnisse
- Prognosegenauigkeit
- Datenqualität
18. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden.
Als vertraulich gelten insbesondere geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, verbundene Unternehmen sowie an zur Leistungserbringung eingesetzte Dritte weiterzugeben, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
Im Falle einer gesetzlich erforderlichen Offenlegung wird die betroffene Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- öffentlich bekannt sind oder werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19. Einsatz Dritter
Systempilot ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen.
20. Referenznennung
Systempilot ist berechtigt, auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu Referenzzwecken hinzuweisen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Firmennamens sowie die Verwendung des Firmenlogos des Auftraggebers auf der Website, in Präsentationen und in sonstigen Marketingunterlagen von Systempilot. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. Bereits erstellte und veröffentlichte Materialien dürfen weiterhin verwendet werden.
21. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis endet mit Abschluss des jeweiligen Projekts.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
22. Nutzungsrechte
Alle von Systempilot entwickelten Konzepte, Methoden, Modelle und Ansätze verbleiben im Eigentum von Systempilot.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
23. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, stellen für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen keine Vertragsverletzung dar.
24. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Systempilot.
Die Version 1.0 dieser AGB vom 01.10.2019 ist unter folgendem Link auffindbar.